AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

(Stand 15.07.2020)

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Zielstation Inhaberin Sylvia Jeß und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung.

§ 2 Anmeldung

Ihre Anmeldung kann nur schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder über unser Online-Formular erfolgen. Sie erhalten eine Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail.

Weitere Vereinbarungen sind für die Zielstation nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen sind der Zielstation vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching, Workshop, Seminare- und Beratungsleistungen etc. werden die festgelegten Honorare, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung, sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlung geben Sie bitte Ihren Namen, sowie das gewünschte Seminar, Workshop, Kurs etc. und dessen Datum an.

Sollte der Teilnehmer mit mehr als 7 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung mit der Zahlung in Verzug geraten, so steht es der Zielstation zu, dem Teilnehmer eine erste Mahnung zuzusenden. Die darin enthaltenen Mahngebühren in Höhe von  5,- €, zzgl. der Portokosten, sind vom Teilnehmer ebenfalls zu begleichen.

Im Falle des Verzugs ist die Zielstation berechtigt Verzugszinsen, in Höhe von 5 % pauschal zu berechnen. Ist bei Beginn des Kurses, Workshops, Seminars etc. der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist die Zielstation berechtigt, den Teilnehmer, bis zum vollständigen Zahlungseingang, auszuschließen.

§ 5 Rücktritt oder Absage von Terminumbuchungen

Rücktritt und Terminumbuchungen sind in Textform einzureichen, per E-Mail, Post oder Fax und haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Post oder Fax) erhalten. Maßgeblich ist der Eingang bei der Zielstation.

Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch sind 100% der Gebühren des jeweiligen Workshops, Kurses, Seminars etc. zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Zielstation ein geringerer Schaden entstanden ist.

Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Programms oder des Zeitablaufes, behalte ich mir, bei Erkrankung des Seminarleiters, Coachs oder Trainers vor.

Bei einer Absage des vereinbarten Termins von Workshops, Seminaren, Kursen etc., bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren berechnet, sondern nur eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 20,- €, wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt. Anderenfalls sind Stornokosten in Höhe von 25 % der jeweiligen Workshop-, Seminar- oder Kursgebühr etc. zu begleichen. Ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn sind Stornokosten in Höhe von 50% der jeweiligen Workshop- bzw. Seminargebühr etc. zu zahlen, bzw. nur die Umbuchungsgebühr in Höhe von 25,- €, wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt. Danach ist eine Terminumbuchung nicht mehr möglich, bzw. entspricht einem Rücktritt, bei dem Stornogebühren von 100% der Kosten des jeweiligen Workshops, Seminars, Kurses etc, zu zahlen sind.

§ 6 Absage und Änderung von Seminaren und Workshops

Der Inhalt und Ablauf der Fort- & Ausbildungen orientieren sich an den Qualifikationen und dem Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen kann es deshalb zu Änderungen von Lehrinhalten kommen. Unter anderen beinhaltet dies, bei einer geringen Teilnehmerzahl eine Reduzierung von Unterrichtsstunden mit gleichzeitiger Gewährleistung von Aus- & Fortbildungsinhalten. Ebenso ist der Wechsel eines (angekündigten) Dozenten, auch kurzfristig, möglich. Diese Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritts- noch einem Minderungsrecht.

Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Zielstation ihnen nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen

Zielstation ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, sofern 3 Tage vor Seminarbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl von 3 erreicht worden ist. Jedoch sind wir stets bestrebt, Kurse durchzuführen, auch wenn diese nicht voll besetzt sein sollten. Nach Rücksprache mit den Teilnehmern wird dann nicht die Seminarform, sondern ein Gruppencoaching angeboten und die Zeit verkürzt

Bitte beachten Sie dieses bei Ihrer Buchung von Hotel und Anreise. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die dem Teilnehmer, insbesondere durch die Absage der Veranstaltung entstanden sind, besteht nicht.

Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen umgehend informiert und bereits entrichtete Anzahlungen oder Gebühren werden erstattet.

§ 7 Teilnahmebedingungen & Haftung

Beachten Sie bitte, dass in keinem städtischen Gebäude oder in privaten Seminarräumen geraucht werden darf. Wir sind selbst in öffentlichen Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung dort ist zu beachten.

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er in erheblichem Maße gegen die guten Sitten verstößt, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Zielstation vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Falle findet keinerlei Kostenerstattung statt.

Der Seminarleiter, Coach oder Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Workshop Seminar oder Kurses etc. kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten oder voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert die Zielstation, nach bestem Wissen und Gewissen seiner Sicherungs- und Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer, vor seiner Teilnahmeerklärung, bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit, sowie seinen physischen und psychischen Gesundheitsstatus begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das körperliche Befinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Zielstation berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Vor der Veranstaltung muss der Trainer, Coach, Seminarleiter der Zielstation über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die eine Unbedenklichkeit bei der Teilnahme beinhaltet. Bei erkennbaren, gesundheitlichen Problemen ist die Zielstation berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern, Coaches oder Seminarleitern der Zielstation zur Kenntnis zu geben. Dieser ist von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens der Zielstation. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

Das Fort- und Ausbildungs-Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von der Zielstation mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Informationsmaterial angegebenen Leistungen und Preise ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z.B. Ausbildungs- & Seminarunterlagen, bei der Zielstation liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch die Zielstation, Inhaberin Sylvia Jeß, bedarf. Dies gilt auch für Texte, die nicht vervielfältigt werden dürfen (z.B. um Kursinhalte auf der eigenen Webseite auszuschreiben etc.)
2. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 3000 Euro geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
3. Die Teilnehmer erwerben mit der Teilnahme keinerlei Recht an der Nutzung von Schutzrechten, Markennamen, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für die jeweilige Veranstaltung oder Kursform. Es sei denn, dies ist ausdrücklicher Vertragsgegenstand.
4. Während der Ausbildung, in Kursen /Seminar etc., ist das Fotografieren durch Teilnehmer, nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Seminarleiters/Dozenten, gestattet. Ton- oder Videoaufzeichnung (z.B. durch Mobiltelefone, Audiorecordern, Videokameras etc.) der Veranstaltung oder auch nur Teilen davon, ist den Teilnehmern untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann zu Schadenersatzforderungen führen.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Stade

§ 10 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
ZielStation ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 11 Allgemeines

1. Ist ein vertrauensvolles Lernen durch die Haltung oder das Verhalten einer Person in der Gruppe gefährdet behält sich die Zielstation den Ausschluss dieses Teilnehmers von dem Kurs Workshop & Seminar etc.vor.
2. Für die unter 1. genannten Punkte ist dem Teilnehmer der Anspruch auf finanzielle Entschädigung etc. versagt.
4. Der Teilnehmer willigt ein, ohne Vergütung, dass Bildaufnahmen, der Teilnehmer erstellt, vervielfältigt sowie in audiovisuellen Medien oder Printmedien vom Veranstalter benutzt werden. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt. Ist dies nicht erwünscht, so ist dies dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich mitzuteilen.
5. Datenerfassung: Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen erfasst und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen

§ 12 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.